12. Reklamationen
Die fertige Übersetzung vom Auftragnehmer sorgfältig auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und dann an den Kunden weitergeleitet. Erhebt der Kunde innerhalb von 5 Tagen - wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Sendeprotokoll o.ä.; Zeitangabe bezogen auf MEZ) abgeschickt wurde - keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übertragung zustehen könnten.
Mängel sind so genau wie möglich zu beschreiben und dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Der Kunde teilt gleichzeitig mit, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll. Der Auftragnehmer wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, veranlassen.
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