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Vita
10. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Viren

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse, etwaige Leitungsstörungen und Störungen bei der Übertragung der Dateien und sonstige von Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer aus wichtigem Grunde seinen Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Die Programme, Dateien, usw. des Auftragnehmers wird regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-mail ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

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